AGB

1. Mindeststundenzahl Gruppenunterricht:

Die mindestens für Gruppenunterricht zu buchende Stundenzahl beträgt 1x 45 Minuten pro Woche mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten.

2. Mindeststundenzahl Einzelunterricht:

Die mindestens für Einzelstunden zu buchende Stundenzahl beträgt 12x 90 Minuten. Im Einzelfall kann man auch eine Sonderregelung finden, welche von beiden Seiten schriftlich bestätigt werden muss.

3. Kündigungsfrist:

Eine Kündigung eines laufenden Vertrags ist nicht möglich. Zum Ende der Vertragslaufzeit ist eine Kündigung mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende möglich. Bei Nichteinhalten dieser Frist verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat.

4. Unterrichtsausfall:

Sollte der Unterricht aus Gründen, die das Nachhilfeinstitut zu verantworten hat (z.B. Krankheit der Lehrkraft) ausfallen, werden die ausgefallenen Stunden innerhalb der nächsten 14 Tage nachgeholt. Generell unterrichtsfrei sind gesetzliche Feiertage, Unsinniger Donnerstag, sowie die Zeit von Gründonnerstag bis Ostermontag, Juliwoche ab 20.07., der Zeitraum von 24.12. bis einschließlich 6.1. und der Hauptmonat der Sommerferien. In dieser Zeit können jedoch in beidseitigem Einvernehmen dennoch Stunden ausgemacht werden. Solche Sonderregelungen sind von beiden Parteien schriftlich zu bestätigen.

Da während den Sommerferien in der Regel kein Unterricht stattfindet, wird der Vertrag für den Hauptmonat der Sommerferien unterbrochen und danach ganz normal fortgesetzt. Sollte ein Nachhilfeschüler einen vereinbarten Nachhilfetermin nicht wahrnehmen können, so muss die Absage spätestens am vorherigen Werktag bis 17:30 telefonisch erfolgen. Nachhilfestunden, welche für Montag vereinbart wurden, müssen folglich bis Freitag um 17:30 abgesagt werden. Rechtzeitig abgesagte Stunden werden nach Rücksprache mit einem Erziehungsberechtigten des Schülers innerhalb von einem Monat nachgeholt. Eine Erstattung des Stundenpreises ist nicht möglich. Nicht rechtzeitig oder gar nicht abgesagte, aber dennoch versäumte Nachhilfestunden werden voll berechnet und sind nicht nachzuholen.

5. Ausfall der Lehrkraft:

Falls eine Lehrkraft kurz- oder langfristig ausfällt, behalten wir uns vor, eine Vertretung einzusetzen. Ein Wechsel der Lehrkraft ist kein Grund für eine vorzeitige Kündigung des Vertrags.

6. Gebühren:

Die Gebühren für die Gruppenstunden werden regelmäßig im Voraus zum 1. des Monats per Lastschrift eingezogen. Sollte die Bank die Abbuchung aus nicht vom Nachhilfeinstitut verschuldeten Gründen nicht akzeptieren, wird das Nachhilfeinstitut die daraus resultierenden Bankgebühren plus eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von fünf Euro und die fälligen Verzugszinsen den Erziehungsberechtigten des Schülers in Rechnung stellen. Falls zwei Monatsraten nicht bezahlt sein sollten, behält sich das Nachhilfeinstitut das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Alle restlichen Gebühren, die bis zum regulären Ende des Vertrags anfallen würden, werden dann sofort fällig.

Die Gebühren für Einzelunterricht werden komplett nach Vertragsschluss per Lastschrift eingezogen.

7. Haftung:

Für das pünktliche Erscheinen und die pünktliche Abholung des Kindes sind die Eltern verantwortlich. Die Aufsichtspflicht besteht nicht seitens des Schülerkompass.

Desweiteren übernimmt der Schülerkompass keine Haftung für:

  • durch Unachtsamkeit entstandene Unfälle, dies gilt auch für den Weg von oder zur Nachhilfe bzw. auf dem Grundstück oder in den Räumen der Nachhilfe in welchen der Unterricht stattfindet
  • Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Sachen und Gegenständen

8. Unterrichtsausschluss:

Sollte ein Schüler sich im Gruppenunterricht wiederholt grob störend verhalten, so kann er im Interesse der anderen Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden. In diesem Fall werden die Eltern von der Büroleitung telefonisch informiert.

9. Sonderfall Gruppenunterricht wird zu Einzelunterricht:

Der Schülerkompass behält sich vor, bei Gruppenstunden, die in Realität aber eine Einzelstunde sind, z.B. durch Ausfall der anderen Mitschüler, oder da grundsätzlich nur ein Schüler für die Gruppe angemeldet ist, die Unterrichtszeit auf 45 Minuten zu verkürzen, oder eine Einzelstunde zu berechnen.

10. Schlussbestimmung

Anderslautende Vereinbarungen als in den AGB und dem Vertrag, ebenso wie sonstige Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch eine/n Erziehungsberechtigte/n des Nachhilfeschülers und durch eine/n Befugten des Nachhilfeinstituts schriftlich bestätigt wurden. Sollten einzelne Bestimmungen rechtlich unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags oder der restlichen Bestimmungen der AGB davon unberührt.